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Altersfreigaben (FSK)

Nachfolgend eine Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen zur Einlasskontrolle im Kino (Jugendschutzgesetz):

'Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind. Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ins Kino, es sei denn, sie werden von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und der Film hat keine Altersbeschränkung. Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren dürfen sich nur dann im Kino und bei sonstigen öffentlichen Filmveranstaltungen aufhalten, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind ('ohne Altersbeschränkung', 'ab sechs Jahren', 'ab zwölf Jahren', 'ab sechzehn Jahren') oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt. Filme ohne Alterskennzeichen dürfen Kindern und Jugendlichen nicht gezeigt werden.

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre Altersstufe freigegeben ist. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet ist, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.

Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung ihrer Eltern (Personensorgeberechtigten) oder einer erziehungsbeauftragten Person in einen Film gehen, der mit 'Freigegeben ab zwölf Jahren' gekennzeichnet ist.

Kinobetreiber sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, das Alter von Kinogästen auch zu prüfen.....'

Quelle: www.jugendschutzaktiv.de